Allgemeine Geschäftsbedingungen

REGELUNG UND INKRAFTTRETEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bivio Sportanlagen AG und Schweizer Skischule Schneesport Bivio.
Der Vertag zwischen dem Kunden und der Firma Bivio Sportanlagen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Buchung/Kauf zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (diesen AGB inbegriffen) für den Kunden und für Bivio Sportanlagen AG wirksam.

LEISTUNGEN UND PREISE

Die Leistungen der Bivio Sportanlagen AG ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb im Prospekt und im Internet, sowie elektronischen Medien und weiteren schriftlichen Angeboten. Sonderwünsche des Kunden brauchen die Zustimmung der Geschäftsleitung.

Mit dem Verkauf eines Tickets verpflichtet sich die Bivio Sportanlagen AG zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander- und Schlittelwege. Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
  • sich ungebührlich benehmen;
  • die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.

Falls nicht anders kommuniziert, dauert eine Lektion der Schneesportschule Schneesport Bivio 55 Minuten. Falls der Kunde zur vereinbarten Uhrzeit, am vereinbarten Treffpunkt nicht erscheint, wartet der Lehrer oder die Lehrerin 20 Minuten. Für die verstrichene Zeit kann keine Entschädigung geltend gemacht werden.
Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 5 Teilnehmer, behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenanzahl zu kürzen. Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation kann möglich sein. Wir versuchen dies aber, so gut wie möglich zu verhindern. Wir lehnen jegliche Haftung ab. Unterricht findet bei jeder Witterung statt. Die persönliche Buchung ist nicht übertragbar. Ungenutzte Unterrichtseinheiten verfallen.
Die Unterrichtspreise sind aus dem Prospekt oder aus dem Internet ersichtlich. Die Preise verstehen sich, in der Regel, pro Person. Als Basispreis gelten die Angaben in CHF. Die Umrechnung in EURO erfolgt bei Bezahlung, zu einem von der Schneesport Bivio festgelegten Umrechnungssatz, unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses.

Die Bivio Sportanlagen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor Vertragsabschluss von Schneesport Bivio darüber informiert.

Im Kursbeitrag ist die Benützung der Liftanlagen nicht inbegriffen (sofern nicht anders erwähnt).

Wir empfehlen eine frühzeitige Reservation, damit wir die gewünschten Dienstleistungen auch bestätigen können.

ZUTRITTSSYSTEM

Jeder Benutzer der Bivio Sportanlagen AG benötigt eine Handsfree-Card gegen ein Depot von CHF 10.–. Dieses wird bei Rückgabe der Karte an den Kassen der Bivio Sportanlagen AG oder in den Geschäften und Hotels von Bivio rückerstattet. Mutwillig beschädigte oder beschriftete Karten werden nicht zurückgenommen. Nicht gebrauchte Einzelfahrkarten der Wintersaison werden nicht rückerstattet und verfallen jeweils am Ende der Saison.

GÜLTIGKEIT DER TICKETS

Die Bivio Ski Card darf nur von einer Person benutzt werden. Alle Tickets sind persönlich und nicht übertragbar. Tragen Sie nicht zwei Bivio Ski Cards auf sich, da beide Karten entwertet werden können. Elektronische Geräte und Ski Cards von anderen Bergbahnen können das Passieren am Drehkreuz erschweren. Jeder Missbrauch hat den entschädigungslosen Entzug des Skipasses sowie die Nachzahlung des Fahrpreises plus eine Umtriebsgebühr von CHF 80.– zur Folge.

Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt. Ausnahmen: Ab einer 6-Tages-Karte (Depot CHF 10.–).

BETRIEBSEINSTELLUNGEN

Infolge ungünstiger Witterung, Betriebsstörungen, Pistensperrungen oder Schneemangels können Anlagen eingestellt werden. Bei schlechten Witterungs- und/oder schlechten Sichtverhältnissen können Anlagen eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Ticket-Rückerstattung. Durch behördliche Anordnungen und Restriktionen (Epidemie, Pandemie, Strommangellage usw.) hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Ticket-Rückerstattung.

SICHERHEIT IM SKIGEBIET

Aus Sicherheitsgründen werden an den Skiliften keine Personen mit Kindern in Rucksäcken oder auf Schultern befördert. Es werden nur markierte und geöffnete Pisten kontrolliert. Die letzte Pistenkontrolle des SOS- und Pistendiensts erfolgt täglich um 16.15 Uhr. Fahren Sie deshalb immer rechtzeitig ins Tal. Suchaktionen und Rettungseinsätze nach der letzten Pistenkontrolle oder die Inbetriebnahme von Liften nach Betriebsschluss gehen vollumfänglich zulasten der Verursacher. Rettungseinsätze werden gemäss Verordnung des SVS in Rechnung gestellt. (Diese Kosten können an die Versicherungen weitergeleitet werden.) Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sind die Abfahrten geschlossen und vor keinen Gefahren wie Lawinensprengungen und Pistenfahrzeugen gesichert. Es herrscht Lebensgefahr.

UNFALL IM SCHNEESPORTGEBIET UND RETTUNGSDIENST

Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall bei Benutzung der Bahnanlagen oder im Schneesportgebiet der Bivio Sportanlagen, kann
er den Rettungsdienst der Bivio Sportanlagen in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bivio Sportanlagen werden von der Bivio Sportanlagen AG in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z.B. REGA,
Arztbesuche) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

RÜCKERSTATTUNG

Nur Mehrtageskarten werden, gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses, rückerstattet (Höhe der Rückerstattung gemäss Reglement, ab Datum Hinterlegung des Skipasses an der Kasse).

Preisrückerstattung des Unterrichtes wegen Verletzung oder Krankheit sind nur mit ärztlichem Attest möglich. Nur ungenutzte Tage (Differenzbetrag mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr von einem Tag) werden zurückerstatten. Unterrichtsausfälle wegen witterungsbedingten Einflüssen (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt.

VERSICHERUNG

Die Bivio Sportanlagen AG empfiehlt, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen und eine Annullierungskosten-, Reiseunfall- und Rückreisekostenversicherung abzuschliessen.

BEZAHLUNG

Wir akzeptieren neben Bargeld in CHF und EURO, REKA-Checks, sowie Maestro, Postcard, Mastercard, Visa, REKA-Card und American Express.

Die Zahlung der Schneesportschule erfolgt vor dem Kursbeginn im Büro der Schneesport Bivio oder im Online Shop.

Kartenzahlungen im Online Shop zugunsten der Bivio Sportanlagen AG werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz («TREKKSOFT»), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kartenabrechnung erscheinen. Die Domäne, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Für Rückzahlungen von stornierten Buchungen wird grundsätzlich das Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion verwendet.

ANNULIERUNG DES SCHNEESPORTUNTERRICHTS

Alle Annulationen und Änderungen müssen über das Büro Schneesport Bivio erfolgen. Bei einer Abmeldung werden folgende Annulationskosten fällig:

Bis 14 Tage vor dem Unterricht: 0%
14 Tage bis 48 Stunden vor dem Unterricht: 50%

Bei Annulationen von weniger als 48 Stunden vor der Reservierung sind wir gezwungen, den vollen Tarif in Rechnung zu stellen.

BEANSTANDUNGEN, HAFTUNG

Bivio Sportanlagen AG haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihre Mitarbeitende verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Eine Haftung der Bivio Sportanlagen für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen bei Unfällen infolge:

  • Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, verlassen der
    gesicherten und kontrollierten Pisten;
  • Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes;
  • Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren;
  • fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf Anlagen und Skipisten;
  • Ausübung von Risiko-Sportarten wie Freeriding, Snowkiten, Gleitschirmfliegen etc.;
  • ungenügender Pistenpräparierung.

Im Übrigen stützt sich die Haftung der Bivio Sportanlagen im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und
markierten Skipisten, ausser es könnte der Bivio Sportanlagen eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die Bivio Sportanlagen AG im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze. Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

Entspricht die von der Schneesport Bivio erbrachte Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung oder ist der Kunde mit der Art des Unterrichts nicht zufrieden und kann vor Ort keine Einigung erzielt werden, so muss der Kunde sich direkt an die Leitung der Schneesport Bivio wenden. Beanstandungen sind schriftlich mit Datum, Vorfall und involvierten Personen an die Schneesport Bivio zu richten.

Für Unfälle während des Schneesportunterrichts und den Wettkämpfen haftet die Bivio Sportanlagen AG nicht. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Surses im Kanton Graubünden.